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Ueli Maurer gab sich in der Öffentlichkeit gerne als fortschrittlicher Digitalisierer.


Nach jahrelangem Streit einigt sich der Bundesrat auf zentrale IT-Strategie – aber Finanzminister Maurer ist nicht mehr für die Digitalisierung zuständig


Wie wichtig die Digitalisierung sein kann, hat die Corona-Pandemie vor Augen geführt. Der Bund konnte zunächst keine verlässlichen Zahlen über Neuansteckungen, Hospitalisierungen und Geheilte zur Verfügung stellen. Die Kommunikation zwischen den Laboratorien, den Ärzten und dem Bundesamt für Gesundheit lief grösstenteils noch über Fax, was zu entsprechenden Verzögerungen, Fehlern und einem höheren Aufwand führte.


Dass die Digitalisierung vorangetrieben und die Informatik der Bundesverwaltung einheitlicher gestaltet und zentraler organisiert werden muss, ist eigentlich schon lange erkannt. Doch mit der Umsetzung hapert es. Nun hat der Bundesrat vor wenigen Tagen einen Grundsatzentscheid getroffen: Raschere Entscheidungen und klarere Kompetenzen sind das Ziel. Dafür wird der Bund die Funktion eines Delegierten für die Digitalisierung und Lenkung der IKT schaffen, also neu einen «Mr. Digitalisierung» einsetzen.

Zuständig wird nicht mehr ein Bundesrat sein


Was an diesem Entscheid jedoch erstaunt: Zuständig für die einheitliche Informatiksteuerung der Bundesverwaltung soll künftig nicht ein Bundesrat sein, sondern der Bundeskanzler. Dieser ist zwar an den Bundesratssitzungen anwesend und kann mitdiskutieren. Ein Stimmrecht hat er jedoch nicht.


Damit verliert Finanzminister Ueli Maurer, der bisher für die Digitalisierung des Bundes zuständig war, seine diesbezüglichen Kompetenzen. Dabei gab sich Maurer in der Öffentlichkeit gerne als fortschrittlicher Digitalisierer. Prominent strich er etwa vor der Uno-Generalversammlung im vergangenen Herbst digitale Initiativen der Schweiz hervor und pries neue Technologien als Schlüssel für globale Herausforderungen. Zu Hause erwähnte er jeweils die Digitalisierung der Zollverwaltung als Vorzeigeprojekt in diesem Bereich.


Doch nun muss Maurer dieses Thema abgeben. Dies geschehe freiwillig, betont man im Finanzdepartement. Maurers Aussprachepapier zuhanden des Bundesrats habe diesen Punkt offengelassen. Viel entscheidender als die Frage, wo der Delegierte für Digitalisierung in Zukunft angesiedelt sei, sei die Frage nach der Kompetenzverteilung gewesen.



Seit Jahren kann sich die Verwaltung nicht einigen

Tatsächlich tobt hinter den Kulissen seit Jahren ein Streit um die Zuständigkeit bei Informatikfragen in der Bundesverwaltung. Das zuständige Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB), das in Maurers Finanzdepartement angesiedelt ist, hat zu wenig Macht, um einheitliche Regeln und Lösungen durchzusetzen. Denn nicht alle Departements unterstützten in der Vergangenheit eine einheitlichere Steuerung. Sie befürchteten einen Machtverlust.


Vor diesem Hintergrund ist die Einigung auf einen «Mr. Digitalisierung» für die gesamte Verwaltung ein Durchbruch. Noch 2018 war Maurer mit einem Antrag zur Schaffung einheitlicher IT-Vorgaben im Bundesrat gescheitert. Dies führte im Nachgang zu harscher Kritik der parlamentarischen Finanzdelegation. In der Folge nahm sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Themas an – nach zähen Diskussionen offensichtlich mit Erfolg.


Eine wichtige Rolle im Ringen um die künftige Struktur spielte die Generalsekretärenkonferenz (GSK), das mächtige Gremium der Generalsekretäre aller Departemente, das meist abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit agiert. Die Generalsekretäre wollten ihre Macht bei der Digitalisierung nicht abgeben. Entsprechend sah eine Variante im Aussprachepapier auch vor, dass die GSK mehr Kompetenzen erhält.

Doch die Generalsekretäre konnten sich nicht durchsetzen – ebenso wenig wie Maurer mit seiner bevorzugten Variante eines starken Delegierten für Digitalisierung. Das Resultat ist wie so oft bei Entscheiden, welche die Bundesverwaltung betreffen, ein Kompromiss:

Zwar schafft der Bundesrat die zentrale Stelle eines «Mr. Digitalisierung», aber auch die Generalsekretäre sind in strategische Fragen miteinbezogen. Dass neu die Bundeskanzlei zuständig ist, ist offensichtlich Teil des Kompromisses.



Entscheide werden künftig auf höherer Stufe gefällt


Als oberstes Organ befasst sich künftig ein Ausschuss des Bundesrats mit Themen der einheitlichen Informatiksteuerung. Darin nehmen drei Bundesräte Einsitz, die die wichtigen Geschäfte der Landesregierung zur Digitalisierung vorbereiten, bevor sie in den Gesamtbundesrat kommen. Das kann als Zeichen gedeutet werden, dass der Bundesrat nun tatsächlich vorwärtsmachen möchte mit einer einheitlichen IT-Strategie in der Bundesverwaltung – und die Entscheide deshalb auf höherer Ebene ansiedelt.

Dass der Bundesrat sich nach jahrelangem Seilziehen – endlich – zu einem Schritt Richtung Zentralisierung durchringen konnte, ist als Erfolg zu werten. Die bisherige Kompetenzverteilung hat nicht nur effiziente Informatiklösungen und die Digitalisierung in der Bundesverwaltung gebremst, sondern auch damit verbundene Kosteneinsparungen verhindert und zu Sicherheitslücken geführt. Es ist zu hoffen, dass der Gesamtbundesrat nun Informatikfragen generell als zentrale strategische Themen erkennt.


Nach den jüngsten Grundsatzentscheiden muss die Bundeskanzlei jetzt zusammen mit den Departementen die konkrete Umsetzung planen. Die Vorschläge dafür sollen bis Anfang Herbst dem Bundesrat vorliegen. Dann zeigt sich, ob die früheren Differenzen vollständig ausgeräumt sind.


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